Motorrad anmelden und abmelden online: So geht’s schnell

Motorrad anmelden und abmelden online: So erledigen Sie beides schnell über das i-Kfz-Portal oder die Online-Zulassungsstelle – Schritt für Schritt erklärt

Motorrad anmelden und abmelden online: So geht’s schnell

Wer ein Motorrad an- oder abmelden möchte, muss heute nicht mehr zwingend zur Zulassungsstelle. Dank des i-Kfz-Portals (internetbasierte Fahrzeugzulassung) erledigen Sie die Motorrad-Zulassung bequem online – ohne Termin, ohne Wartezeit und rund um die Uhr.

Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie benötigen, wie der Online-Prozess abläuft, was er kostet und wann ein persönlicher Behördengang trotzdem nötig ist.

Motorrad online zulassen: Was ist i-Kfz?

Das i-Kfz-System ist die offizielle digitale Plattform des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für die internetbasierte Fahrzeugzulassung in Deutschland. Über dieses Portal können Sie Ihr Motorrad online anmelden, ummelden oder abmelden – vollständig ohne persönlichen Besuch bei der Behörde. Außerdem ist das System 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar.

Seit dem 1. Januar 2015 ist die Online-Zulassung schrittweise eingeführt worden. Zunächst war nur die Abmeldung digital möglich. Mittlerweile unterstützen jedoch über die Hälfte aller deutschen Zulassungsstellen auch die Online-Anmeldung und Ummeldung. Zudem hat sich das System seit September 2023 deutlich vereinfacht: Sie benötigen für die Online-Abmeldung keine eID (elektronische Ausweisfunktion) mehr. Stattdessen reichen die Sicherheitscodes auf dem Kennzeichen und im Fahrzeugschein aus.

Das i-Kfz-Portal ist erreichbar über die Website Ihrer zuständigen kommunalen Zulassungsstelle. Dort finden Sie in der Regel eine Schaltfläche wie „Online erledigen“ oder „Online-Zulassung“. Alternativ gelangen Sie über das Bundesportal (bundesportal.de) sowie über das Portal des Kraftfahrt-Bundesamts (kba.de) zu den jeweiligen regionalen Diensten. Wichtig: Da die Zulassung Ländersache ist, leitet Sie das Bundesportal stets zur zuständigen lokalen Behörde weiter.

Voraussetzungen für die Online-Zulassung des Motorrads

Bevor Sie mit dem Online-Prozess beginnen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Motorrad überhaupt für die digitale Zulassung geeignet ist. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Das Fahrzeug muss nach dem 1. Januar 2015 zugelassen oder umgemeldet worden sein. Ältere Fahrzeuge, die seit diesem Datum nicht mehr bei einer Zulassungsstelle vorstellig waren, verfügen nicht über die notwendigen Sicherheitscodes. Außerdem brauchen Sie für die Online-Anmeldung:

  • Einen Personalausweis im Scheckkartenformat mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) – für die Anmeldung und Ummeldung erforderlich, nicht jedoch für die reine Abmeldung
  • Die AusweisApp2 (kostenlos für Android und iOS) oder ein USB-Kartenlesegerät für den PC
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit sichtbarem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • Das Kfz-Kennzeichen mit freilegbaren Stempelplaketten und darunter liegenden Sicherheitscodes
  • Eine gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für die Anmeldung
  • Ihre IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer

Zusätzlich muss Ihre Zulassungsstelle den Online-Dienst unterstützen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie direkt auf der Website Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.

Motorrad online anmelden: Schritt für Schritt

Schritt 1: Versicherung abschließen und eVB-Nummer holen

Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Motorrad-Anmeldung in Deutschland nicht möglich. Deshalb schließen Sie zunächst eine Versicherung ab und erhalten unmittelbar danach eine siebenstellige eVB-Nummer per E-Mail oder SMS. Diese Nummer bestätigt der Zulassungsstelle, dass Ihr Motorrad versichert ist. Um die günstigste Police zu finden, empfiehlt sich ein Vergleich über Portale wie Check24 (check24.de) oder Verivox (verivox.de).

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen

Für die Online-Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis (mit eID-Funktion)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (mit Sicherheitscodes)
  • eVB-Nummer Ihrer Versicherung
  • IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat
  • Bei Gebrauchtkauf: gültiger HU-Bericht (TÜV/DEKRA) sowie AU-Bescheinigung
  • Bei Neuzulassung: Kaufvertrag oder Besitznachweis
  • Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts

Schritt 3: AusweisApp2 installieren und einrichten

Laden Sie die AusweisApp2 kostenlos aus dem Google Play Store oder dem Apple App Store herunter. Starten Sie die App, halten Sie Ihren Personalausweis an die NFC-Schnittstelle Ihres Smartphones und geben Sie Ihre sechsstellige PIN ein. Alternativ können Sie auch ein USB-Kartenlesegerät am PC verwenden.

Schritt 4: Online-Portal Ihrer Zulassungsstelle aufrufen

Rufen Sie die Website Ihrer zuständigen Zulassungsstelle auf und wählen Sie den Menüpunkt für die Online-Zulassung. Viele Kommunen nutzen außerdem das standardisierte i-Kfz-Portal des KBA, das optisch ähnlich aufgebaut ist. Dort klicken Sie auf „Fahrzeug anmelden“ und folgen den Anweisungen im Formular.

Schritt 5: Daten eingeben und Zahlung leisten

Geben Sie die Sicherheitscodes aus dem Fahrzeugschein, der eVB-Nummer und Ihre persönlichen Daten ein. Anschließend wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen – sofern Ihre Zulassungsstelle dies anbietet. Die Gebühr zahlen Sie bequem per ePayment, zum Beispiel über Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung.

Schritt 6: Bestätigung und Kennzeichen

Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Das neue Kennzeichen wird in der Regel am nächsten Werktag per Post zugestellt. Sobald die Schilder vorliegen, dürfen Sie mit dem Motorrad am Straßenverkehr teilnehmen.

Motorrad online abmelden: Schritt für Schritt

Die Online-Abmeldung – auch Außerbetriebsetzung genannt – ist einfacher als die Anmeldung, da sie keine eID erfordert. Deshalb ist sie für die meisten Fahrzeughalter sofort umsetzbar.

Schritt 1: Sicherheitscodes freilegen

Ziehen Sie die Abdeckung der Stempelplaketten auf beiden Kennzeichenschildern ab. Achtung: Sobald die Sicherheitscodes sichtbar sind, ist das Kennzeichen ungültig. Danach darf das Motorrad nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.

Schritt 2: i-Kfz-Portal aufrufen

Gehen Sie auf die Website Ihrer Zulassungsstelle oder direkt auf das i-Kfz-Portal und wählen Sie „Fahrzeug abmelden“. Alternativ erreichen Sie den Dienst über das Bundesportal (bundesportal.de) unter dem Suchbegriff „Kraftfahrzeug abmelden“.

Schritt 3: Sicherheitscodes eingeben

Tragen Sie die Sicherheitscodes vom Kennzeichen und aus der Zulassungsbescheinigung Teil I in die entsprechenden Felder ein. Eine weitere Identifikation ist dabei nicht notwendig.

Schritt 4: Kennzeichen reservieren (optional)

Möchten Sie Ihr Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung desselben Fahrzeugs im gleichen Zulassungsbezirk behalten, können Sie es für bis zu einem Jahr reservieren. Diese Option ist direkt im Portal buchbar und kostet eine geringe Zusatzgebühr.

Schritt 5: Gebühr zahlen und Bestätigung erhalten

Auch bei der Abmeldung zahlen Sie die Gebühr per ePayment. Danach versendet die Zulassungsbehörde eine schriftliche Abmeldebestätigung per Post an Ihre hinterlegte Adresse. Gleichzeitig wird Ihre Versicherung automatisch über die Stilllegung informiert.

Motorrad online ummelden

Neben An- und Abmeldung ist auch die Ummeldung online möglich – zum Beispiel nach einem Umzug oder einem Halterwechsel. Dabei gelten folgende Besonderheiten:

Nach einem Umzug haben Sie 14 Tage Zeit, Ihr Motorrad umzumelden. Eine formlose Benachrichtigung genügt nicht – es muss eine offizielle Ummeldung erfolgen. Andernfalls droht ein Bußgeld. Außerdem dürfen Sie seit der Kennzeichenreform Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, selbst wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen.

Für die Online-Ummeldung benötigen Sie:

  • eVB-Nummer (neue Versicherungsbestätigung)
  • Fahrzeugschein (Teil I) und Fahrzeugbrief (Teil II) mit Sicherheitscodes
  • Nachweis über gültige HU/AU (TÜV- oder DEKRA-Bericht)
  • Bei Halterwechsel: alle Unterlagen wie bei einer Neuanmeldung

Die Kosten der Online-Ummeldung sind deutlich niedriger als beim persönlichen Besuch. Zum Vergleich: Eine Ummeldung nach Umzug mit neuem Kennzeichen kostet online 12,40 Euro, vor Ort hingegen 27,10 Euro.

Kosten der Online-Zulassung im Überblick

Ein großer Vorteil der Online-Variante sind die geringeren Gebühren. Hier eine Übersicht der wichtigsten Kostenpunkte in 2026:

VorgangOnlineVor Ort
Abmeldungca. 9,00 – 14,40 Euroca. 16,80 Euro
Ummeldung (neues Kennzeichen)ca. 12,40 Euroca. 27,10 Euro
Ummeldung (gleiches Kennzeichen)ca. 9,90 Euroca. 23,60 Euro
Neuzulassungca. 27 – 50 Euroca. 40 – 70 Euro
Kennzeichenreservierungca. 2,60 Euroähnlich

Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für neue Kennzeichenschilder (ca. 20 – 30 Euro beim Schildermacher) sowie für die eVB-Nummer (diese ist in der Versicherungsprämie enthalten). Wunschkennzeichen lassen sich zudem in der Regel direkt im Online-Portal reservieren.

Saisonkennzeichen: Online beantragen und Kosten sparen

Gerade für Motorradfahrer ist das Saisonkennzeichen eine attraktive Option. Es ermöglicht die Zulassung für einen definierten Zeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monaten. Während der Saisonpause – also in der Stilllegungszeit – entfallen sowohl Kfz-Steuer als auch Versicherungsbeiträge anteilig. Bei einer sechsmonatigen Saison sparen Sie dadurch rund 50 Prozent bei beiden Kostenpositionen, was über 100 Euro pro Jahr bedeuten kann.

Das Saisonkennzeichen beantragen Sie direkt bei der An- oder Ummeldung. Im i-Kfz-Portal wählen Sie dazu die gewünschten Monate aus. Außerdem entfällt bei einem Saisonkennzeichen die jährliche Ab- und Anmeldung: Das Motorrad ruht automatisch außerhalb des angegebenen Zeitraums und nimmt zum Saisonbeginn ebenso automatisch den Betrieb auf.

Wann ist ein persönlicher Behördengang nötig?

Trotz aller Digitalisierung gibt es Situationen, in denen die Online-Zulassung nicht möglich ist. Dazu gehören:

  • Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden und seitdem keine neue Zulassung erhalten haben
  • Erstmalige Neuzulassungen von fabrikneuen Motorrädern (hier fehlt oft der Teil-II-Sicherheitscode)
  • Fahrzeuge aus dem Ausland, für die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts nötig ist
  • Motorräder, die über zehn Jahre stillgelegt waren – diese benötigen eine Vollabnahme durch TÜV oder DEKRA
  • Wenn Ihre Zulassungsstelle den Online-Dienst nicht unterstützt
  • Bei technischen Problemen mit der AusweisApp2 oder dem ePayment-System

In all diesen Fällen empfiehlt es sich, vorab online einen Termin bei der Zulassungsstelle zu vereinbaren. Dies spart Wartezeit und ist bei den meisten Behörden über die jeweilige Behördenwebsite oder zentrale Terminportale wie Service BW (service-bw.de) in Baden-Württemberg oder BayernPortal (bayernportal.de) in Bayern möglich.

Empfohlene Vorgehensweisen für die reibungslose Online-Zulassung

Damit alles beim ersten Versuch klappt, beachten Sie folgende empfohlene Vorgehensweisen:

Alle Sicherheitscodes vorab prüfen: Die Codes befinden sich unter einer Abdeckschicht auf den Kennzeichenschildern sowie auf Seite 1 des Fahrzeugscheins. Notieren Sie diese vorab, bevor Sie das Portal aufrufen, da die Eingabe zeitkritisch sein kann.

AusweisApp2 vorab testen: Installieren Sie die App, prüfen Sie NFC-Kompatibilität Ihres Smartphones und testen Sie die PIN-Eingabe. Ein häufiger Fehler ist eine blockierte PIN nach zu vielen Fehlversuchen – in dem Fall benötigen Sie Ihren PUK.

eVB-Nummer rechtzeitig anfordern: Schließen Sie die Versicherung mindestens einen Tag vor der geplanten Online-Anmeldung ab, damit die eVB-Nummer sicher im System hinterlegt ist.

Kennzeichen nicht vorzeitig zerstören: Bei der Abmeldung gilt: Erst die Sicherheitscodes freilegen, wenn Sie direkt am Portal angemeldet sind. Danach darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden.

Gebühr in einem Schritt zahlen: Das ePayment-System öffnet sich in einem separaten Browser-Fenster. Deaktivieren Sie deshalb vorübergehend Ihren Pop-up-Blocker, damit der Zahlungsprozess reibungslos läuft.

Was gilt für Kleinkrafträder und Leichtkrafträder?

Nicht alle zweirädrigen Fahrzeuge unterliegen denselben Regeln:

Kleinkrafträder bis 50 ccm (Mopeds) sind grundsätzlich zulassungsfrei. Sie benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen, das Ihre Versicherung jährlich neu ausstellt. Ein Gang zur Zulassungsstelle ist dabei nicht nötig.

Leichtkrafträder mit 50 bis 125 ccm sind zwar technisch zulassungsfrei, müssen jedoch trotzdem bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Außerdem ist eine Leichtkraftrad-Versicherung Pflicht. Die Online-Zulassung funktioniert hier ebenfalls über das i-Kfz-Portal, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Motorräder über 125 ccm unterliegen der vollen Zulassungspflicht und benötigen sämtliche der beschriebenen Unterlagen und Schritte.

E-Motorrad online zulassen

Auch Elektromotorräder melden Sie über dasselbe i-Kfz-Portal an und ab wie konventionelle Verbrenner. Die Unterlagen sind weitgehend identisch. Ein Unterschied liegt lediglich bei der Kfz-Steuer: E-Motorräder sind in Deutschland derzeit von der Kfz-Steuer befreit – das SEPA-Lastschriftmandat ist daher zwar technisch einzureichen, wird jedoch nicht mit einem Betrag belastet.

Zudem profitieren E-Motorräder in einigen Bundesländern von weiteren Vorteilen, etwa kostenlosen Parkplätzen oder reduzierten Gebühren. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Regelungen Ihrer Gemeinde.

Zulassung über private Dienstleister

Neben dem direkten Weg über das i-Kfz-Portal gibt es außerdem private Online-Zulassungsdienste, die den Prozess für Sie übernehmen. Diese Anbieter fungieren als Vermittler zwischen Ihnen und der Zulassungsstelle. Bekannte Beispiele sind onlineautoabmelden.com oder verschiedene regionale Kfz-Zulassungsdienste.

Der Vorteil: Diese Dienste sind oft noch einfacher zu bedienen und bieten zusätzlich Support per WhatsApp oder Telefon – auch abends und am Wochenende. Allerdings fallen neben den Behördengebühren zusätzliche Servicekosten an. Eine Anmeldung kostet dort in der Regel ab etwa 99,70 Euro. Für die reine Abmeldung beginnen die Preise bei etwa 19,70 Euro.

Empfehlenswert ist dieser Weg vor allem dann, wenn Sie technische Schwierigkeiten mit der AusweisApp2 haben, keine Zeit für die Eigenanmeldung finden oder das Fahrzeug auf eine andere Person anmelden lassen möchten.

Häufige Fragen zur Online-Motorradanmeldung und -abmeldung

Kann ich mein Motorrad vollständig ohne Behördenbesuch online anmelden?

Ja – sofern Ihre Zulassungsstelle den i-Kfz-Dienst für Anmeldungen unterstützt und alle Voraussetzungen erfüllt sind (Fahrzeug ab 2015, gültige eID, alle Sicherheitscodes vorhanden), ist die vollständige Online-Anmeldung ohne Besuch möglich. Deshalb prüfen Sie vorab die Website Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.

Brauche ich eine eID für die Online-Abmeldung?

Nein. Seit September 2023 ist für die reine Außerbetriebsetzung keine eID mehr erforderlich. Stattdessen reichen die Sicherheitscodes auf dem Kennzeichen und im Fahrzeugschein Teil I aus.

Was passiert mit meiner Versicherung nach der Online-Abmeldung?

Die Zulassungsstelle informiert Ihre Versicherung automatisch über die Stilllegung. Sollte die Versicherung dennoch weiterhin Beiträge abbuchen, wenden Sie sich direkt an Ihren Anbieter und fordern Sie gegebenenfalls zu Unrecht eingezogene Beträge zurück.

Kann ich mein altes Kennzeichen nach einer Abmeldung behalten?

Ja, Sie können das Kennzeichen bei der Abmeldung für bis zu ein Jahr reservieren lassen. Die Reservierung gilt jedoch nur für dasselbe Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk. Die Gebühr beträgt rund 2,60 Euro zusätzlich.

Wie lange dauert die Online-Anmeldung?

Der Prozess selbst dauert in der Regel 10 bis 20 Minuten. Allerdings kann die postalische Zustellung des neuen Kennzeichens einen weiteren Werktag in Anspruch nehmen. Deshalb planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein, bevor Sie das Motorrad fahren möchten.

Was kostet die Online-Abmeldung eines Motorrads?

Die Gebühr liegt je nach Zulassungsstelle bei etwa 9 bis 14,40 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die Kennzeichenreservierung. Im Vergleich dazu kostet die Abmeldung vor Ort rund 16,80 Euro.

Kann ich ein Motorrad für jemand anderen online anmelden?

Eine direkte Online-Vollmachtslösung für Dritte ist in Deutschland noch nicht vollständig implementiert. Deshalb ist die persönliche Anmeldung über einen Bevollmächtigten vor Ort weiterhin der empfohlene Weg. Alternativ bieten private Zulassungsdienste eine Übernahme-Option an.

Was passiert, wenn mein Motorrad seit mehr als zehn Jahren stillgelegt ist?

Nach einer Stilllegung von über sieben Jahren erlischt die Betriebserlaubnis. In diesem Fall ist vor der Wiederzulassung eine Vollabnahme durch TÜV oder DEKRA Pflicht. Diese kann nicht online beantragt werden – hier ist der persönliche Behördengang erforderlich.

Gilt das i-Kfz-Portal für alle Bundesländer?

Das i-Kfz-System ist bundesweit einheitlich, jedoch liegt die Umsetzung bei den einzelnen Bundesländern und Kommunen. Deshalb kann es vorkommen, dass Ihre lokale Zulassungsstelle noch nicht alle Online-Funktionen freigeschaltet hat. Prüfen Sie dies direkt auf der Website Ihrer Gemeinde.

Kann ich ein E-Motorrad genauso online zulassen wie ein Benzinmotorrad?

Ja, der Ablauf ist identisch. Auch E-Motorräder melden Sie über das i-Kfz-Portal an und ab. Der einzige Unterschied: Die Kfz-Steuer entfällt für Elektromotorräder, weshalb trotz eingereichtem SEPA-Mandat kein Betrag abgebucht wird.

Fazit

Das i-Kfz-Portal macht die Motorradanmeldung und -abmeldung so einfach und günstig wie nie zuvor – rund um die Uhr, ohne Termin und mit niedrigeren Gebühren als vor Ort. Prüfen Sie vorab, ob Ihre Zulassungsstelle den Online-Dienst unterstützt, und bereiten Sie alle Sicherheitscodes sowie die eVB-Nummer sorgfältig vor.

Wer den Prozess noch weiter vereinfachen möchte, greift auf einen privaten Zulassungsdienst zurück. Ansonsten gilt: Mit der AusweisApp2, den richtigen Unterlagen und zehn Minuten Zeit ist Ihr Motorrad 2026 schneller zugelassen als je zuvor.